
Die Schweiz muss den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien fördern – das hat das Stimmvolk am 21. Mai 2017 durch die Annahme des revidierten Energiegesetzes endgültig so beschlossen. Dieser nationale Beschluss bekräftig indirekt auch die Stossrichtung und die Ziele der kantonalen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn). Diese sehen im Gebäudebereich unter anderem die Sanierung von zentralen Elektro-Wassererwärmern (Elektroboiler) in Wohnbauten mit Ein- bis Vierfamilienhäusern vor (siehe Infokasten).
Elektro-Wassererwärmer wandeln Strom direkt in Wärme um. Der Stromverbrauch dieser Geräte liegt in der Schweiz bei etwa 1 Milliarde kWh pro Jahr – dies entspricht rund 4% des Stromkonsums. Ähnlich wie bei der Raumwärme stehen heute auch für die Warmwasseraufbereitung deutlich energieeffizientere Technologien zur Verfügung.